Allgemeine Geschäftsbedienungen („AGB“)
1. Allgemeines
Der Auftraggeber erkennt mit Unterzeichnung des Rahmenvertrags („Dienstleistungsvertrags“) diese AGB an bzw. erklärt sich mit ihnen einverstanden, sobald er eine Dienstleistung in Anspruch nimmt.
Diese AGB sind ausschließlich maßgebend, sofern nicht zwischen den Vertragsparteien anderslautende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt wurden. Werden mit dem Auftraggeber von diesen Bedingungen abweichende Einzelvereinbarungen getroffen wird dadurch die Geltung der nicht berührten Geschäftsbedingungen nicht betroffen.
2. Haftungsausschluss, Gewährleistung, Schadenersatz
Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes bzw. der Ausgangsunterlagen fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrags des Auftraggebers zu erbringenden Leistungen ist die Auftragnehmerin nicht verantwortlich; dies gilt insbesondere für den Inhalt der Briefe, Dokumente, Fernschreiben, Telefonate, Mitteilung oder Handlungen, die von der Auftragnehmerin aufgrund des Vertrages mit dem Auftraggeber gefertigt, weitergeleitet oder unternommen werden.
Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der geleisteten Arbeit sind innerhalb von zwei Wochen nach Erbringung der Leistung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist die Auftragnehmerin von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Auftragnehmerin behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
Wenn die Auftragnehmerin die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln bestehen weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.
Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.
Für Schreibarbeiten von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen und für unleserliche Namen und Zahlen in jeglichen Dokumenten übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung.
Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Vorlage. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
Bei Übermittlung von Textverarbeitung mittels Datentransfer (wie Email usw.) besteht keine Haftung der Auftragnehmerin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten).
Für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen und jegliche Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die die Auftragnehmerin keinen Einfluss hat, besteht keine Haftung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin auch ohne ihre besondere Aufforderung, alle für die Erfüllung und Ausführung des Dienstleistungs-, und/oder Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorzulegen und ihr von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Der Auftraggeber leistet Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von sämtlichen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Auftragnehmerin bekannt werden.
Ein Verzug, der auf der verspäteten Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen durch den Auftraggeber zurückgeht, ist nicht von der Auftragnehmerin zu vertreten.
Alle Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind, sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
3. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird der Auftraggeber unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Auftraggebers informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis in Schrift- oder Textform widerspricht.
4. Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen ungültig sind oder ungültig werden, sind sie auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und gesetzlicher Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.